Meeg.at
Auf der Görz 132
A - 9710 Feistritz Drau
Internet: www.meeg.at
Tel.: 06509999390
GF: Michelle Ofner
Kammer: Wirtschaftskammer Kärnten
Meeg.at ist nur für das selbst erstellte Informationsangebot verantwortlich. Für Inhalte von fremden Informationsanbietern wird keine Verantwortung übernommen.
Gerichtsstand: Villach 9500
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit „MEEG FILMPRODUKTION“ (im Folgenden „MEEG FILMPRODUKTION“ genannt). Fremde Bedingungen gelten nur,
soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Sollte in diesen Bedingungen
eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden
Formulierung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
Auf Basis einer mündlichen, schriftlichen oder online gestellten Anfrage erstellt MEEG FILMPRODUKTION ein Angebot zur Erbringung der gewünschten Dienstleitungen. Angebote sind immer
unverbindlich und kostenlos.
Der Vertrag kommt durch die unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, die entweder per E-Mail, Brief, Fax oder persönlich übermittelt werden kann.
3. Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
MEEG FILMPRODUKTION ist bemüht, die vereinbarte Dienstleistung auf Grund ihrer Berufserfahrung und technischen Möglichkeiten bestmöglich im Sinne des Kunden durchzuführen und ein
hochwertiges Endprodukt zu liefern. Anregungen und Wünsche des Kunden werden im Vorfeld gerne aufgenommen und nach Möglichkeit von MEEG FILMPRODUKTION umgesetzt. Sollte der Auftraggeber
mit dem Endprodukt dennoch nicht zufrieden sein so gewährt MEEG FILMPRODUKTION eine einmalige kostenlose Überarbeitung des Endproduktes im Rahmen der Möglichkeiten und möglichst nach den
Wünschen des Auftraggebers. Werden danach noch weitere Änderungen bzw. Neugestaltungen gewünscht, so werden diese dem Auftraggeber in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
MEEG FILMPRODUKTION ist bemüht das fertige Produkt (je nach Auftragslage) möglichst rasch und zeitnah fertig zu stellen und es dem Auftraggeber danach umgehend zu übermitteln. Wurde im
Vorfeld kein fixer Abgabetermin schriftlich festgelegt, so hat der Auftraggeber kein Recht nachträglich einen bestimmten Liefertermin einzufordern.
Das Endprodukt wird nach branchenüblichen Standards produziert und je nach Absprache online, auf hochwertigen USB-Sticks bzw. DVD oder Blu Ray Rohlingen geliefert. MEEG FILMPRODUKTION
testet die Medien auf verschiedenen handelsüblichen Set-Top-Playern, TV’s bzw. PC’s, die Kompatibilität mit ALLEN Wiedergabegeräten, insbesondere jenen des Auftraggebers, kann aber nicht
garantiert werden. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten übernimmt MEEG FILMPRODUKTION keine Haftung.
Sollte das Endprodukt bei der Lieferung beschädigt sein, bietet MEEG FILMPRODUKTION kostenlosen Ersatz.
MEEG FILMPRODUKTION haftet nicht für Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für solche Materialien und Medien
müssen immer vom Auftraggeber bereitgestellt werden! (siehe Punkt 9)
Die Haftung ist grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
4. Leistungen und Honorar
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung auf das beauftragte Auftragsvolumen zu leisten, der Restbetrag ist bei Lieferung des Endproduktes fällig. Genaue Vereinbarungen laut
Auftragsbestätigung.
5. Storno
Wird der Auftrag vom Auftraggeber nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung wieder storniert sind folgende Entschädigungen zu leisten:
bis 3 Monate vor dem Dreh: 25 % des Gesamtbetrages
zw. 3 und 1 Monate vor dem Dreh: 50 % des Gesamtbetrages
weniger als 30 Tage vor dem Dreh: 80% des Gesamtbetrages
Sollte eine kurzfristige Stornierung erwiesenermaßen auf Grund höherer Gewalt oder nachweisbarer persönlicher Schicksalsschläge erfolgen, so wird von MEEG FILMPRODUKTION keine
Stornogebühr verrechnet.
5. Zahlungsverzug
Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 10 Tagen ab vereinbartem Termin bzw. Rechnungslegung erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in
Rechnung gestellt.
6. Ausfall
Kann der Auftrag seitens MEEG FILMPRODUKTION (aufgrund von Krankheit, Unfällen, höherer Gewalt, etc.) nicht erfüllt werden, so wird sich MEEG FILMPRODUKTION redlich bemühen ein
gleichermaßen qualifiziertes Ersatzteam zu stellen bzw. eine andere Filmproduktionsfirma zu vermitteln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird der Auftrag storniert und die Anzahlung
vollständig refundiert. Der Auftraggeber hat allerdings keinen Anspruch auf Schadenersatz.
7. Nutzungsrecht
Das Endprodukt bleibt bis zur Lieferung Eigentum von „MEEG FILMPRODUKTION“. Durch die Lieferung und Begleichung aller Forderungen wird dem Auftraggeber das Bildrecht für das Endprodukt
übertragen. Für die Art und Weise der weiteren Verwendung durch den Auftraggeber übernimmt MEEG FILMPRODUKTION keinerlei Verantwortung und ist von diesem auch schadlos zu halten. Der
Auftraggeber hat keinerlei Anrecht auf die Rohdaten bzw. das produzierte Rohmaterial. Dieses verbleibt ausnahmslos im Besitz von MEEG FILMPRODUKTION und wird nach Erfüllung des Auftrages
je nach Speicherbedarf vernichtet.
(Ausnahmen von dieser Regel bedürfen einer schriftlichen Bestätigung!)
MEEG FILMPRODUKTION behält sich allerdings das Recht vor, Teile des Materials zu Präsentations- und Werbezwecken in eigener Sache zu nutzen, sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber
vereinbart wurde.
Das Verwertungsrecht bleibt in jedem Fall bei MEEG FILMPRODUKTION. Jegliche Weiterverwendung im Original sowie in alternativen Schnittversionen, auch auszugsweise, bedarf einer
schriftlichen Zustimmung durch MEEG FILMPRODUKTION.
8. Anmietung bzw. Nutzung von Equipment
Wird vom Auftraggeber Equipment der Firma MEEG FILMPRODUKTION Eigenverantwortung verwendet, d.h. wird dieses Equipment vom Auftraggeber angemietet bzw. von MEEG FILMPRODUKTION dem
Auftraggeber zur eigenen Verwendung überlassen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur großmöglichsten Sorgfalt bei der Verwendung.
Für gestohlenes bzw. mutwillig oder fahrlässig beschädigtes Equipment übernimmt der Auftraggeber uneingeschränkte Haftung!
9. Verpflichtungen & Rechte Dritter
MEEG FILMPRODUKTION arbeitet ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische Dokumentation der Veranstaltung umfasst. Es wird ausschließlich für den
Auftraggeber gearbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personenrechte und Drehgenehmigungen für die vereinbarten Drehorte einzuholen, sofern diese notwendig sind und hat
sicherzustellen, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
MEEG FILMPRODUKTION ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen, und haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei
von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte und deren Verwendung.
Für jegliches Bild-, Foto-, Video-, Ton- und Musik-Material, das vom Auftraggeber MEEG FILMPRODUKTION für die Verwendung im Endprodukt zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der
Auftraggeber die Einholung bzw. Abklärung der Nutzungsrechte.
10. Unterstützung & Datenschutz
MEEG FILMPRODUKTION wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit MEEG
FILMPRODUKTION alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Sowohl MEEG FILMPRODUKTION als auch der
Auftraggeber verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, vertraulich zu behandeln.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9500 Villach